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Sport braucht Schutz.

Splashdiving soll Menschen stärken. Niemand muss für einen Platz in der Crew, einen Trainingsfortschritt oder eine Wettkampfteilnahme Grenzverletzungen hinnehmen. Unser Schutzkonzept richtet sich gegen sexualisierte Gewalt sowie psychische und körperliche Gewalt und Machtmissbrauch.

Eintauchen unter Wasser. Originalarchiv.
Eintauchen unter Wasser. Originalarchiv.

Wichtig: Arbeitsfassung 0.1 · 24. Oktober 2026. Dieser Entwurf ist noch nicht als organisatorisch umgesetztes Schutzkonzept in Kraft gesetzt. Benannte Schutzpersonen, Vertretung, unabhängige Fachberatung, örtliche Risikoanalyse, sichere Meldewege und fachliche sowie rechtliche Prüfung müssen vor seiner Anwendung verbindlich eingerichtet sein. Externe Hilfe ist bereits unabhängig davon erreichbar.

Für wen und wofür dieses Konzept gilt

Der Entwurf ist als Mindeststandard für von Splashdiving verantwortete Trainings, Workshops, Schulkooperationen, Wettkämpfe, Shows, Reisen und zugehörige digitale Kommunikation gedacht. Er schützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene, besonders Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen. Er bindet externe Vereine oder Betreiber nicht automatisch. Veranstalter, Schulen und Partner müssen ihre Verantwortlichkeiten und die Anwendung vorab ausdrücklich vereinbaren. Bestehende schulische und behördliche Schutzpflichten bleiben unberührt.

Unsere Haltung und die Rechte der Teilnehmenden

Würde, körperliche Selbstbestimmung und das Wohl der Teilnehmenden stehen vor Leistung, Markeninteressen und Ansehen. Alle dürfen Übungen, Berührungen, Aufnahmen oder Gespräche ablehnen und sich beschweren, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Niemand muss zunächst die eigene Trainingsleitung ansprechen. Schutz gilt unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder sportlichem Können. Prävention ist Aufgabe der Erwachsenen und Verantwortlichen, nicht die Verantwortung betroffener Kinder.

Risiken vor Ort erkennen und besprechen

Vor jedem neuen Angebot wird gemeinsam mit Teilnehmenden, möglichst auch Sorgeberechtigten, Betreiber und Fachberatung eine dokumentierte Risikoanalyse durchgeführt. Geprüft werden Umkleiden und Duschen, abgeschirmte Bereiche am Turm, Hilfestellungen in Badebekleidung, Einzeltraining, Auswahl- und Bewertungsmacht, Medienproduktion, Fahrten, Übernachtungen und private Nachrichten. Für jedes Risiko sind Maßnahme, zuständige Person und Prüftermin festzulegen. Barrierearme Beschwerdemöglichkeiten und die Bedürfnisse jüngerer Teilnehmender werden ausdrücklich einbezogen.

Verantwortung, Schutzpersonen und unabhängiger Weg

Vor Betriebsbeginn benennt der jeweilige Träger eine verantwortliche Leitung sowie mindestens zwei geschulte Schutzansprechpersonen beziehungsweise eine Ansprechperson mit verlässlich erreichbarer Vertretung. Aufgaben, Erreichbarkeit und Befugnisse werden sichtbar bekannt gemacht. Ist eine verantwortliche Person selbst betroffen oder beschuldigt, wird sie nicht an der Fallbearbeitung beteiligt; es greift die festgelegte unabhängige Vertretung. Sportliche Leitung, Auswahlentscheidungen und Beschwerdebearbeitung werden möglichst getrennt. Eine externe Fachberatungsstelle wird vorab eingebunden. Diese Funktionen sind für die vorliegende Arbeitsfassung noch nicht besetzt.

Personal sorgfältig auswählen und schulen

Trainerinnen und Trainer, Betreuende, Jury, Mediencrew und Helfende erhalten ein rollenbezogenes Briefing und unterschreiben den Verhaltenskodex. Für regelmäßige oder intensive Arbeit mit Minderjährigen werden Qualifikation, Eignung und Referenzen geprüft; Referenzanfragen erfolgen abgestimmt. Ob und wie ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, wird anhand der Tätigkeit und anwendbarer Vorgaben fachlich und rechtlich geklärt. Die Einsichtnahme wird datensparsam organisiert, das Zeugnis nicht routinemäßig kopiert oder öffentlich gemacht. Ein Führungszeugnis ersetzt keine anderen Schutzmaßnahmen. Einführung vor dem ersten Einsatz und mindestens jährliche Auffrischung sind als eigener Standard vorgesehen.

Verhaltenskodex am Wasser

Hilfestellungen werden fachlich begründet, vorher erklärt und mit der betroffenen Person abgestimmt. Ein Nein beendet die Hilfestellung; bei einer akuten Rettung steht die erforderliche Gefahrenabwehr im Vordergrund. Kein sexualisiertes Kommentieren von Körpern, kein Bloßstellen, kein Schubsen und kein erzwungener Sprung. Erwachsene betreten Umkleiden Minderjähriger nur aus sachlichem, vorab geregeltem Grund mit Ankündigung; keine Einzel-Duschsituationen und keine Bildaufnahmen dort. Einzeltraining findet transparent, vereinbart und einsehbar statt. Heimliche Treffen, sexualisierte Beziehungen von Erwachsenen zu minderjährigen Teilnehmenden sowie das Ausnutzen von Betreuungsabhängigkeit sind untersagt. Bei Erwachsenen sind Interessenkonflikte und Abhängigkeiten offenzulegen und aufzulösen.

Digitale Kommunikation, Bilder, Reisen und Übernachtungen

Organisatorische Nachrichten laufen über vereinbarte, nachvollziehbare Kanäle; bei Minderjährigen altersangemessen unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten. Keine verschwindenden oder heimlichen Chats, keine sexualisierten Inhalte, keine privaten Geheimhaltungsabsprachen. Bildnutzung wird getrennt von der Teilnahme geregelt und nur mit den erforderlichen Einwilligungen ermöglicht. Nicht filmen zu wollen darf keine Nachteile auslösen. Fahrten und Übernachtungen brauchen vorab vereinbarte Betreuung, Zimmerregeln und Rückzugsmöglichkeiten. Minderjährige teilen kein Zimmer mit betreuenden Erwachsenen; sachlich notwendige Ausnahmen, etwa familiäre Betreuung, sind vorab ausdrücklich zu regeln. Keine unangekündigten Einzeltransporte.

Beschwerden müssen einfach möglich sein

Vor Beginn werden Namen, Erreichbarkeit, Vertretung und externe Beratungswege schriftlich und mündlich in verständlicher Sprache erklärt. Persönliche und sichere schriftliche Meldungen sowie ein niedrigschwelliger Rückmeldeweg werden eingerichtet. Hinweise können auch von Angehörigen, Beobachtenden und anonym eingehen; anonyme Hinweise können die Rückmeldung erschweren, werden aber ernst genommen. Die betroffene Person darf eine Vertrauensperson hinzuziehen. Es gibt keine Pflicht, den internen Weg zu nutzen. Allgemeine Website- oder Bewerbungs-E-Mails sind kein geschütztes Fallmeldesystem. Schutzpersonen erklären die Grenzen der Vertraulichkeit, bevor sensible Einzelheiten besprochen werden.

Intervention: zuerst schützen, nicht selbst ermitteln

Bei akuter Gefahr wird die Situation sofort unterbrochen, der Kontakt zur beschuldigten Person sicher verhindert und notwendige medizinische beziehungsweise polizeiliche Hilfe geholt. Danach: ruhig zuhören, ernst nehmen, keine suggestiven Fragen und keine Geheimhaltungsversprechen. Zeitpunkt, Wahrnehmungen und möglichst den freiwillig berichteten Wortlaut sachlich dokumentieren; Beobachtung und Bewertung trennen. Keine eigenen Verhöre, keine vorschnelle Konfrontation, keine erzwungene Aussprache oder Mediation. Die zuständige, unbefangene Schutzperson zieht unverzüglich spezialisierte Fachberatung hinzu und plant weitere Schritte mit der betroffenen Person. Minderjährige werden altersangemessen beteiligt; Sorgeberechtigte werden einbezogen, soweit dadurch der Schutz nicht gefährdet wird. Ob Jugendamt, Polizei oder andere Stellen einzuschalten sind, wird anhand von Gefährdung und rechtlichen Pflichten fachlich geklärt. Akuter Schutz wird dadurch nicht verzögert.

Schutzmaßnahmen, faire Verfahren und Datenschutz

Vorläufige Maßnahmen wie Tätigkeitsbeschränkung, Freistellung oder Hausverbot richten sich nach dem Schutzbedarf und werden rechtlich abgesichert. Sie sind keine Vorverurteilung. Betroffene und Hinweisgebende dürfen weder bedroht noch sportlich benachteiligt werden. Informationen erhalten nur zuständige Personen im erforderlichen Umfang; keine Namen oder Falldetails in Gruppenchats, Profilen oder Pressemitteilungen. Fallunterlagen werden getrennt, zugriffsbeschränkt und mit festgelegten Lösch- und Prüffristen verwahrt. Rechtsgrundlagen, Verantwortlichkeit, sichere Übertragung und Datenschutzinformation müssen vor Einrichtung interner Meldewege geprüft sein. Öffentliche Kommunikation erfolgt abgestimmt und ohne Identifizierbarkeit Betroffener.

Nachsorge, Aufarbeitung und Rehabilitation

Betroffene erhalten Hinweise auf unabhängige psychosoziale und rechtliche Unterstützung und entscheiden möglichst selbst über ihre Beteiligung. Rückkehr ins Training und Schutz vor erneutem Kontakt werden individuell geplant. Nach Vorfällen werden Strukturen mit externer Unterstützung überprüft; eine interne Erledigung ersetzt keine erforderliche unabhängige Aufarbeitung. Erweist sich ein Verdacht als ausgeräumt, wird eine angemessene Rehabilitation geplant. Ein nicht beweisbarer Vorwurf ist nicht automatisch eine Falschbeschuldigung. Eine Rücknahme der Meldung allein rechtfertigt keine Einstellung notwendiger Schutzmaßnahmen.

Einführung, Freigabe und jährliche Prüfung

Vor Anwendung müssen Risikoanalyse, Kodex, Personalprüfung, Zuständigkeiten, sichere Meldewege, externer Notfallkontakt und ein Datenschutzverfahren dokumentiert vorliegen. Teilnehmende und Sorgeberechtigte erhalten eine kurze verständliche Fassung. Der Träger beschließt die geprüfte Fassung mit Datum, Verantwortlichen und nächstem Review. Mindestens jährlich, nach relevanten Vorfällen und bei Änderungen des Angebots wird sie mit Rückmeldungen der Teilnehmenden überarbeitet. Ohne diese Umsetzung darf der Entwurf nicht als bereits wirksamer Schutzstandard beworben werden.

Jan Hempel Stiftung

Oliver Hillebrecht hat die Jan Hempel Stiftung mitgegründet und gehört heute ihrem Beirat an. Wir verweisen hier gesondert auf die Stiftung. Daraus folgt weder eine offizielle Partnerschaft noch eine Prüfung dieses Konzepts oder die Zusage einer Fallberatung.

Die Stiftungswebsite befindet sich derzeit im Aufbau. Für Hilfe bei Gewalt im Sport nutze bitte die auf dieser Seite genannte unabhängige Ansprechstelle Safe Sport.

Ein Konzept auf einer Website allein schützt noch niemanden. Entscheidend sind erreichbare Menschen, klare Verfahren und konsequentes Handeln. Diese Arbeitsfassung ersetzt weder die fachliche Entwicklung mit einer spezialisierten Beratungsstelle noch eine rechtliche Prüfung.

Fachliche Orientierung: dsj/DOSB: Arbeitshilfen zu Risikoanalyse, Ehrenkodex, Personal, Intervention und Datenschutz sowie DOSB: Schutzkonzepte im Sport. Dies ist ein eigener Entwurf, kein von dsj oder DOSB geprüftes Dokument.

Redaktioneller Stand: 24. Oktober 2026.

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